Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PAG GmbH

  1. Für alle Geschäfte gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen unseres Kunden müssen, um wirksam zu werden, von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Unser Schweigen gilt als Widerspruch.

  2. Unser Angebot ist bis zur Vorlage der Einschlußobjekte freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigen.

  3. Wir sind bemüht, von uns angegebene Lieferfristen einzuhalten; diese sind jedoch nicht verbindlich. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus etwaigem Verzug. Wir behalten uns vor, Teillieferungen sowie von uns erbrachte Vorleistungen gesondert in Rechnung zu stellen. Die angegebene Lieferzeit beginnt erst mit der Freigabe der endgültigen Ausführung bzw. des Freigabemusters.

  4. Vereinbarte Gewichte, Stückzahlen und Abmessungen werden eingehalten. Schwankungen bis zu ± 10 % sind jedoch fabrikationsbedingt und können nicht beanstandet werden.

  5. Mit dem Versand der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über.

  6. Alle von uns gefertigten Vorschläge, Skizzen und Muster unterliegen dem Urheberschutz und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden.

  7. Werkzeuge, Vorrichtungen und Formen werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie verbleiben jedoch in unserem Eigentum und werden sechs Monate aufbewahrt. Siebkopien werden sofort nach dem Druck gelöscht.

  8. Wir sind berechtigt, notwendige Kosten für Modelle, Muster und Versuchseinbettungen in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für den Fall, daß uns unabhängig von dem Erfolg der Vorarbeiten kein Lieferauftrag erteilt wird.

  9. Damit wir den Auftrag problemlos bearbeiten können, sind die unten abgedruckten "besonderen Hinweise" zu beachten; diese sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  10. Schönheitsfehler, die den Wert und die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, können nicht beanstandet werden.
    Mängelrügen sind innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware bei dem Kunden schriftlich zu erheben. Unsere Gewährleistung ist auf Nachbesserung, soweit diese durchführbar ist, Minderung und Ersatz beschränkt. Ersatz wird nur dann gewährleistet, wenn die Lieferung zum überwiegenden Teil infolge des Mangels unverwendbar ist. Voraussetzung ist die Rücksendung der gerügten Teile (Teile mit Oberfächenfehler nur in der ungeöffneten Einzel-Klarsicht-Verpackung). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
    Wir haften nicht für Mängel, die auf die von dem Kunden angelieferten Materialien zurückzuführen sind. Wir leisten keinen Ersatz für diese von dem Kunden gelieferten Materialien. Die Haftung für beschädigte oder abhandengekommene Einschlußobjekte, besonders Wert-sachen, ist ausgeschlossen. Auf besonderen Wunsch kann auf Kosten des Kunden eine Teilhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

  11. Unsere Preise sind Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer). Wir versenden in der Regel unfrei, ansonsten werden Transportkosten gesondert berechnet. Die Verpackung wird billigst berechnet und nicht zurückgenommen. Lohn- und Materialpreiserhöhungen, die nach Ablauf von zwei Monaten nach Abgabe des Angebotes eintreten, müssen wir an den Kunden weiterberechnen.
    Unsere Rechnungen sind bis zu dem auf der Rechnung ausgedruckten Fälligkeitsdatum zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von acht Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Auslandsaufträge können nur gegen Vorkasse oder unwiderrufliches Akkreditiv angenommen werden. Eine Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Von uns erteilte Gutschriften sind zur Verrechnung bestimmt. Sie gelten ein Jahr.

  12. Die von uns hergestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages unser Eigentum.
    Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Kunde schon jetzt bis zur vollständigen Zahlung unseres Rechnungsbetrages seine Forderung an uns ab.

  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dobel. Für unsere Leistungen und Lieferungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

Besondere Hinweise

Die Polymerisation von Acryl ist äußerst störanfällig; schon minimalste Fremdmedien können Fehler verursachen, erkennbar durch Schlieren- oder Bläschenbildung, Verfärbung u. a. Typisches Beispiel sind schlecht neutralisierte Galvaniküberzüge oder Filme. Leider sind 30 – 50 % des Gesamtaufwandes bis zum Auftreten dieser Störungen getätigt. Bei Abbruch der Arbeit aus diesem Fremdverschulden müssen wir den bis dahin getätigten Aufwand in Rechnung stellen. Tritt der Mangel bei dem überwiegenden Teil der Fertigung auf, wird die Arbeit abgebrochen. Bei geringen Störungen, welche zum Teil auch erst nach der Fertigung erkennbar werden, ist eine Minderung oder Ersatzleistung ausgeschlossen.

Wir gießen unser Material unter saubersten Voraussetzungen. Dennoch ist es möglich, daß Staub oder Ablösungspartikel der Behältnisse im Acryl auftreten. Diese Partikel oder Teile können nicht immer vermieden werden und sind deshalb nicht reklamationswürdig.

Bei erkennbarem Mangel der Einschlußobjekte führen wir den Auftrag nicht aus.

Bei bestimmtem Einblickwinkel kann an glatten oder metallischen Teilen "Silberschimmer" auftreten, verursacht z. B. durch unterschiedliche Wärmeausdehnung Metall/Acryl. Diese Erscheinungen sind nicht reklamationsfähig.

Die Positionierung der Einschlußobjekte ist Handarbeit. Geringe Abweichungen in der Position können deshalb nicht als Mangel gerügt werden.

Grundlage unserer Fertigung ist die Rezeptur einer positiven Einschlußprobe (bei Serienauftrag). Aus diesem Grunde müssen alle an- oder nachgelieferten Einschlußobjekte von gleicher Beschaffenheit und Zusammensetzung sein, um unvorhersehbare Einflüsse und Störungen zu ver-meiden.

Bei Papiereinbettungen verwenden wir Spezialpapier. Durch dieses Papier kann es zu farblichen Abweichungen kommen.
Diese sind bedingt:
a) durch das Synthesefaserpapier und 
b) durch evtl. Ausbleichen der Farben durch das Material Acryl.
Diese Abweichungen sind nicht reklamationswürdig.

Feine Linien beim Siebdruck können, bedingt durch Maßtoleranzen des Trägermaterials bis zu 10 %, evtl. nicht komplett gedruckt werden. Leichte Unterbrechungen sind nicht reklamationswürdig.

Farbtöne in HKS und Pantone sind im Siebdruckverfahren auf Acryl immer 1 bis 2 Nuancen heller als auf Papier. Diese Abweichungen können nicht reklamiert werden.

Bei Beachtung dieser Besonderheiten können wir mit unserer über 30jährigen Erfahrung mittels der Einbettprobe sowie sorgfältigster Handhabung eine einwandfreie Ausführung Ihres Auftrages garantieren.